Die Insolvenz der Vor-GmbH vor dem Hintergrund der Gründe...
Im gesetzlich nicht geregelten Recht der Vor-GmbH hat sich in neuerer Zeit die Ansicht durchgesetzt, daß die Gesellschafter einer Vor-GmbH für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt im Innenverhältnis haften. Damit unterscheiden sich die Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH wesentlich von denen in der eingetragenen GmbH und anderen gesetzlich geregelten Gesellschaftsformen. Ausgehend von der Darstellung der Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH wird in ...